Abschlussart: Bachelor of Science (B.Sc.)
Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Höheres Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Worum geht's?
„Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten – das ist unser Ziel als Karlsruher Fakultät für Architektur am KIT.“
Im Bachelorstudiengang Architektur am KIT beschäftigst du dich mit dem Entwerfen, Gestalten und Konstruieren von Bauwerken sowie der Projektierung von Stadt- und Landschaftsräumen. Dabei erwirbst du die für die Planung und Realisierung notwendigen fundierten Fachkenntnisse und entwickelst ein sicheres Urteilsvermögen für Raum und Kontext, Material und Konstruktion, Geschichte und Theorie, Einsatz und Auswirkungen, Management, Ökonomie und Nachhaltigkeit.
Ein inhaltlicher und methodischer Schwerpunkt des Studiums ist die Entwurfslehre, die du in sogenannten Entwurfsstudios mit wechselnden Themenschwerpunkten vertiefst. Begleitet wird sie von einem darauf abgestimmten Grundlagenangebot in künstlerischen, technischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. In den höheren Semestern hast du die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen und dein Wissen gezielt zu vertiefen.
Fachstruktur
Im Studium hast du verschiedene Fächer, diese bestehen aus einem oder mehreren Modulen. Ein Modul behandelt ein bestimmtes Thema und besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Im Modulhandbuch deines Studiengangs findest du die Beschreibung der Module und deren Fachzuordnung sowie einen Studienplan. Dieser gibt dir eine Orientierung, welche Veranstaltungen du in welchem Semester besuchen solltest, um dein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Er berücksichtigt eine ausgewogene Verteilung der Veranstaltungen über die einzelnen Semester. Außerdem beachtet er, dass dir zunächst die wichtigen Grundlagen vermittelt werden, bevor du zu fortgeschrittenen Themen übergehst. Dein individueller Studienverlauf kann davon abweichen.
Dein Studium gliedert sich in folgende Fächer:
- Entwerfen: Hier lernst du die Grundlagen des architektonischen und städtebaulichen Entwerfens und setzt dich mit räumlichen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen auseinander.
- Integrales Entwerfen: Du beschäftigst dich mit interdisziplinären Ansätzen und vernetzt gestalterische, technische und nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in deinen Entwurfsprojekten.
- Bautechnik: Dieses Fach vermittelt dir das notwendige Wissen zu Konstruktion, Materialkunde, Bauphysik und Tragwerksplanung.
- Theoretische und historische Grundlagen: Du erforschst architekturtheoretische und -historische Zusammenhänge, um aktuelle Entwurfsentscheidungen fundiert treffen zu können.
- Gestalten und Darstellen: Hier stehen zeichnerische, modellhafte und digitale Methoden zur Visualisierung und Kommunikation architektonischer Konzepte im Mittelpunkt.
- Stadt- und Landschaftsplanung: Du analysierst und entwirfst städtebauliche und landschaftsarchitektonische Konzepte im Kontext gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen.
- Vertiefung: In diesem Fach kannst du aus einem großen Angebot an Seminaren, Übungen und Seminarwochen-Kursen wählen und eigene Schwerpunkte nach deinen Interessen setzen.
- Überfachliche Qualifikationen: Dieses Fach bietet dir die Gelegenheit Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die über die Kerninhalte des Studiums hinausgehen, z. B. durch interdisziplinäre Lehrveranstaltungen oder Sprachkurse.
Berufspraktikum
In deinem Bachelorstudium ist kein verpflichtendes Praktikum vorgesehen, auch ein bauhandwerkliches Praktikum ist nicht erforderlich. Es wird jedoch nachdrücklich empfohlen, während des Studiums ein zusammenhängendes sechsmonatiges Büropraktikum zu absolvieren. Dieses soll dir wertvolle Einblicke in die berufspraktische Tätigkeit von Architekturschaffenden geben. Das Praktikum wird nicht mit Leistungspunkten angerechnet und fließt nicht in deine Gesamtnote ein.
Auslandsaufenthalte
Wenn du während deines Bachelorstudiums internationale Erfahrungen sammeln möchtest, stehen dir zahlreiche Möglichkeiten offen. So pflegt die KIT-Fakultät für Architektur beispielsweise seit vielen Jahren enge Partnerschaften zu Hochschulen in Europa und weltweit, an denen du ohne Studiengebühren ein oder zwei Semester studieren und Leistungen erbringen kannst, die dir bei deiner Rückkehr ans KIT anerkannt werden können. Informationen und Unterstützung bezüglich deiner Auslandspläne erhältst du von der Auslandskoordination und dem Erasmus-Büro der Fakultät.
Eine weitere wichtige Anlaufstelle, insbesondere wenn du dich für weitere Austauschprogramme außerhalb Europas interessierst, ist das International Students Office des KIT. Es organisiert zentral die Übersee-Kooperationen des KIT und informiert und unterstützt dich außerdem, wenn du während oder nach deinem Studium ein Praktikum im Ausland planst.
Im Masterstudium hast du die Möglichkeit, einen deutsch-französischen Doppelabschluss zu erwerben.
Bachelorarbeit
Am Ende deines Studiums fertigst du deine Bachelorarbeit an, die als abschließender architektonischer Entwurf deine im Studium erworbenen Kompetenzen zusammenfasst. Sie belegt deine Qualifikation für die Berufstätigkeit oder ein Masterstudium im Fach Architektur. Dabei entwickelst du eigenständig einen architektonischen Entwurf und wendest wissenschaftliche, gestalterische, konstruktiv-technische, theoretisch-historische, städtebauliche, organisatorische und entwerferische Methoden an. Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal drei Monate, und die Arbeit kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.
Wichtiger Hinweis
Die Fakultät empfiehlt ausdrücklich, ein anschließendes Masterstudium zu absolvieren, da nur Personen in die Architektenkammern aufgenommen werden, die ein mindestens vierjähriges fachbezogenes Studium abgeschlossen haben. Weitere Informationen erhältst du auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer.
Weitere Informationen
Außer dem Modulhandbuch ist unsere Studiengangbroschüre eine nützliche Informationsquelle. Sie behandelt auch Themen wie Bewerbungsverfahren, Studieneinstieg und Berufsperspektiven.
Qualifikationsziele
Die Ausbildungsinhalte des Bachelorstudiengangs Architektur orientieren sich im Wesentlichen an den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und der internationalen Vereinigungen wie UIA und AESOP. Des Weiteren hat die Bundesstiftung Baukultur die gesellschaftlichen Anforderungen an den Berufsstand klar herausgearbeitet und in einem breiten diskursiven Prozess aktualisiert.
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Architektur haben einen Überblick über die verschiedenen System- und Komplexitätsebenen des Berufsbilds erworben und sind in der Lage, die Verknüpfungen zwischen den Teilgebieten der Architektur nachzuvollziehen.
Durch den sechs Semester dauernden Bachelorstudiengang haben sie die fachspezifische und wissenschaftliche Qualifikation für ein sich anschließendes Masterstudium in Architektur oder verwandten Studiengängen erlangt.
Gleichzeitig sind sie vorbereitet für eine Tätigkeit in den Berufsfeldern im Bereich der Architektur und der Stadt- und Landschaftsplanung. Der berufsqualifizierende Abschluss kann aber erst mit dem anschließenden Master erreicht werden, der zusammen mit einer zwei- bzw. dreijährigen Praxisphase die Bedingung für die Bauvorlageberechtigung und die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist.
Die Absolventinnen und Absolventen haben ein Bewusstsein und eine ausgeprägte Sensibilität für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und Umwelt entwickelt und kennen die baukulturellen Herausforderungen, die damit verbunden sind.
Sie können wissenschaftliche und fachspezifische Erkenntnisse, wie eine zeitgemäße Architektur und Stadtplanung formuliert werden kann, kritisch bewerten und die Verbindung zum gesellschaftlichen Kontext herstellen. Sie sind in der Lage, in diesem Zusammenhang eine eigene, wenn auch noch nicht fundierte persönliche Haltung zu entwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen können die zentralen Begriffe der Fachsprache anwenden und haben eine erste Orientierung über die aktuellen Fragestellungen des Berufsstands und der Forschungslandschaft.
Sie haben ein solides und breites Grundlagenwissen in den verschiedenen Fachgebieten der Architektur gewonnen. Dazu gehört ein theoretisch künstlerisches Verständnis, technisch konstruktives Wissen, eine Sensibilität für den Kontext und eine bauhistorische und kunstgeschichtliche Bildung.
Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt selbstständig zu denken und zu handeln.
Sie sind mit den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut und in der Lage, Probleme zu analysieren und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Sie können komplexe räumliche Situationen vorstellungsmäßig durchdringen und in nachvollziehbarer, eindeutiger Art mit unterschiedlichen Werkzeugen wiedergeben.
Sie haben die Teamarbeit durch die dreijährige Arbeit in den sechs Entwurfsstudios erlernt. Dabei haben sie vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Gruppenkonstellationen gesammelt.
Die Absolventinnen und Absolventenhaben das Erschließen von Informationsquellen geübt und können die Erkenntnisse gezielt und strukturiert nutzen.
Sie sind in der Lage, die daraus abgeleiteten Arbeitsergebnisse publikumsorientiert zu präsentieren und in einer verständlichen Form zu dokumentieren. Darüber hinaus sind sie imstande, ihre Studienergebnisse in einem Portfolio zusammentragen und in persönlicher Form aufzuarbeiten.
Berufsperspektiven
Der Beruf ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Als kulturelle und öffentliche Praxis ist die Architektur eng an gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen gebunden. Durch die Vielfältigkeit der Disziplin werden sowohl Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften als auch Fächer der Technik und der Kunst vereint.
Der berufliche Aufgabenbereich umfasst daher die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und Gebäudegruppen, Innenräumen, Stadtteilen bis hin zu ganzen Siedlungsräumen. Das Berufsbild im Architekturbereich und in der Stadtplanung ist jedoch im Wandel. In den vergangenen Jahren sind zu den klassischen Aufgabengebieten eine ganze Reihe neuer Tätigkeitsfelder hinzugekommen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Bauwerken und Strukturen nimmt einen immer größeren Raum des Arbeitsspektrums ein.
Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit in der Architektur und/oder in der Stadtplanung ist die Eintragung in eine der Architektenkammern. Hierfür ist der Abschluss eines Masterstudiums in Architektur erforderlich.
Tätigkeitsfelder sind hauptsächlich:
- selbständig oder angestellt
- in der Bauwirtschaft, bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften, in Beamtenpositionen bei Behörden, in der Hochschullehre und -forschung oder in freiberufliche gutachterlichen Tätigkeitsfeldern und/oder Sachverständigenbereichen
- Architekturnahe Tätigkeitsfelder: Baubiologie, Bauforschung, Bauleitung, Bauklima, Bauphysik, Haustechnik, Kosten-/Landes-/Lichtplanung, Baurechts-/Schadensexpertise, Bausachverständige, Baumechanik, Denkmalpflege, Softwareentwicklung (z.B. CAD-Programme), Design, Energieplanung, Facility Management (Verwaltung/Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen), Planungsmethodik, Projektentwicklung und -management, Umweltplanung
- Alternative Berufsfelder: z.B. Bühnenbild, Journalismus, Politik, Vertriebsmanagement, Architekturfotografie
Weiterführende Informationen zum Berufsbild findet man bei den Architektenkammern.
Des Weiteren kann es mit einem guten Masterabschluss und wissenschaftlichen Ambitionen auch interessant sein, eine Promotion und eine anschließende Karriere an einer Universität oder Forschungseinrichtung anzustreben.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Architektur B.Sc. am KIT
-
Struktur des Bachelorstudiums als Projektstudium, in dem der Schwerpunkt in jedem Semester auf einem Entwurf (Studio) liegt
-
praxisorientierte Grundlagenvermittlung mit Exkursionen, Entwurfs- und Bauprojekten bis in den Maßstab 1:1
-
Zeichenarbeitsplätze für alle Studierenden im Bachelorstudium
-
betreute Studienwerkstätten mit Geräteverleih
-
eigener Studiengang Kunstgeschichte und daraus resultierendes zusätzliches Lehrangebot
-
Praktikum nicht vorgeschrieben, jedoch sehr empfohlen
-
Orientierungswoche und Mentoring-Programm zum Studienbeginn
-
zahlreiche Möglichkeiten eines Auslandsstudiums
-
Möglichkeit eines deutsch-französischen Doppelabschlusses im anschließenden Masterstudium (Bewerbung erfolgt bereits im Bachelorstudium)
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- Orientierungsphase vor Beginn der Vorlesungen
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- Lernräume-App
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campuslebens
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
- eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Bachelorstudiengang Architektur benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 und deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB),
-
wenn du sie an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
-
wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
-
wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben, musst du - unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit - einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt
- dein Abiturzeugnis, wenn du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entspricht oder
- ein Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache, wobei Englisch als einzige und offizielle Sprache des absolvierten Studiengangs im Diploma Supplement, im Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde ausgewiesen sein muss.
Ansonsten werden als Nachweise ausschließlich die in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT aufgelisteten international anerkannten Englischtests akzeptiert. Diese sind:
- Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based Test oder
- IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5 oder
- University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder
- University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) oder
- UNIcert mindestens Stufe II.
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation
Für Deutsche und Deutschen Gleichgestellte ist eine weitere notwendige Voraussetzung für eine Immatrikulation der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung gemäß §7 Landeshochschulgesetz, z.B. durch die Zentrale Studienberatung des KIT. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige müssen diesen Nachweis nicht führen.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Es stehen 156 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert auf deinen schulischen Leistungen, die durch die Durchschnittsnote deiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen werden, sowie dem Ergebnis einer praxisbezogenen Aufgabe und eventuell vorhandenen Vorerfahrungen. Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet:
- Durchschnittsnote der HZB = Wert 1 (max. 15 Punkte)
- Praxisbezogene Aufgabe = Wert 2 (max. 30 Punkte)
- Vorerfahrungen = Wert 3 (max. 10 Punkte)
(Wert 1) x 4 + Wert 2 + Wert 3 = insgesamt max. 100 Punkte
Die Aufgabenstellung zur praxisbezogenen Aufgabe findest du auf der Webseite der KIT-Fakultät für Architektur.
Folgende Vorerfahrungen können berücksichtigt werden, sofern sie Aufschluss über deine Eignung für das Architekturstudium geben:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- praktische Tätigkeiten, z.B. Freiwilligendienste (max. 5 Punkte)
- außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise (max. 5 Punkte)
Die Punkte werden addiert, aber die Summe darf max. 10 Punkte nicht überschreiten.
Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.
Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten
Bitte beachte, dass bei der Vergabe der 10% Studienplätze, die im Bachelorstudiengang Architektur für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten reserviert sind, ein gesondertes Verfahren zur Anwendung kommt. Die Auswahlkriterien dabei sind:
- die Durchschnittsnote deiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Gewichtung 70%) sowie
- das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe (Gewichtung 30%)
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Studienvorbereitung
Das KIT bietet Angebote der Studienvorbereitung: Im MINT-Kolleg finden Studieninteressierte, Studienanfängerinnen und Studienanfänger Unterstützung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.
Daneben bieten KIT-Fakultäten vor dem Studienstart im Rahmen der von den Fachschaften organisierten O-Phasen spezielle Vorkurse an, um dir den Einstieg zu erleichtern.
Hilfe beim Studienstart
Das KIT unterstützt dich beim Start ins Studium mit vielen Angeboten für einen erfolgreichen Studienstart. Zahlreiche Orientierungsveranstaltungen und Mentoring-Programme an den KIT-Fakultäten helfen dir Anschluss zu finden, dich zu orientieren und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das zentrale Onlineportalstudienstart.kit.edu erleichtert dir die Suche nach den richtigen Angeboten, bündelt alle relevanten Informationen und enthält nützliche Hinweise für einen gelungenen Start ins Studium:
- Beratungsstellen
- Mentoringprogramme
- Veranstaltungen
- Workshops
- zahlreiche Onlineinformationen
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Carmen Reck ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2023 KIT 034 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 25.04.2023, veröffentlicht 25.04.2023 | |
2021 KIT 032 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 08.07.2021, veröffentlicht 12.07.2021 | |
2021 KIT 016 Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 21.04.2021, veröffentlicht 22.04.2021 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten